Die Einstellung nach § 153 a StPO ist kein Schuldeingeständnis (BVerfG NJW 1991, 1530). Der Beschuldigte kann sich weiterhin als unschuldig bezeichnen. keine Eintragung im Bundeszentralregister (keine Eintragung einer Einstellung nach § 153 a StPO im Führungszeugnis: nicht vorbestraft) Die Einstellung des Strafverfahrens gegen bestimmte Auflagen gem. § 153a StPO ist nur dann zulässig, wenn gegen den Beschuldigten hinreichender Tatverdacht besteht. Weiterhin darf der Einstellung gegen Auflagen nicht die Schwere der Schuld entgegenstehen und grundsätzlich muss das Gericht zustimmen Die Einstellung wegen Geringfügigkeit ist in § 153 StPO geregelt. Dieser besagt: (1) Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Der. Einstellung nach § 153 StPO - und ihre Anfechtung durch den Verletzten. Stellt die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren nach § 153 Abs. 1 StPO oder unter Verweisung auf den Privatklageweg nach § 170 Abs. 2 StPO ein, sind diese Entscheidungen für den möglichen Verletzten - abgesehen von Gegenvorstellung und.
Beschränkter Strafklageverbrauch nach Einstellung eines Strafverfahrens. Der sogenannte Strafklageverbrauch besagt, dass niemand wegen einer Tat mehr als einmal verurteilt beziehungsweise freigesprochen werden darf. Stellt das Gericht ein Strafverfahren nach § 153 StPO ein, liegt ein beschränkter Strafklageverbrauch vor Auf § 153 StPO verweisen folgende Vorschriften: Strafprozeßordnung (StPO) Verfahren im ersten Rechtszug Öffentliche Klage § 153a (Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen) Vorbereitung der öffentlichen Klage § 172 (Beschwerde des Verletzten; Klageerzwingungsverfahren) Beteiligung des Verletzten am Verfahren Nebenklag Die Einstellung nach § 153 StPO kommt vorwiegend bei weniger schwerwiegenden Delikten und/oder Ersttätern in Betracht. Ob die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und ob öffentliches Interesse besteht, entscheidet die Staatsanwaltschaft. Ein Strafverteidiger kann jedoch in geeigneten Fällen auf die Verfahrenseinstellung hinwirken und den Anstoß dazu geben Nach § 153 Abs.1 i.V.m. Abs. 2 StPO wird häufig (vorläufig) eingestellt, wenn eine ähnliche Konstellation wie in § 153 StPO vorliegt (Achtung! Nur Vergehen!), es jedoch sachgerechter erscheint, dem Angeklagten eine Auflage zu erteilen. Das Gesetzt spricht hier von Beseitigung des öffentlichen Interesses Strafprozeßordnung (StPO) § 153 Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit (1) Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht
Die Einleitung von Strafverfahren führt oft zu keinen gerichtsfesten Beweisen, sondern mündet nicht selten in Einstellungen gem. § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage, weil der Beschuldigte vorschnell zustimmt. Doch dann können weiteren Gefahren drohen (u.a. Haftung - wobei die die Geldauflage streng genommen die Unschuldsvermutung in Kraft lässt, gewerberechtliche Verbote, Eintragungen in Register etc.) Die Einstellung nach §§ 153 ff. StPO erfolgt aus Opportunitätsgründen und auch nur dann, wenn das Gericht der Einstellung zustimmt. Bei der Einstellung nach § 153 StPO findet keine Schuldfeststellung statt, die Schuldfrage bleibt vielmehr offen - demnach gilt der Beschuldigte weiterhin als unschuldig und selbstverständlich nicht vorbestraft Voraussetzungen der Einstellung gem. § 153a StPO Die Voraussetzungen für eine Einstellung gegen Auflagen oder Weisungen ähneln denen der Einstellung wegen Geringfügigkeit: Bei der vorgeworfenen Straftat muss es sich um ein Vergehen handeln , bei einem Verbrechen ist die Einstellung gegen Auflagen ausgeschlossen Anmerkung: Die Einstellung nach § 153 StPO ist eine wichtige Beendigungsmöglichkeit im Strafverfahren, so Dr. Jörg Burkhard. Der Beschuldigte ist damit nicht vorbestraft (BVerfG, NJW 91, 1530; StV 96, 163). Eine Schuld überhaupt oder auch nur eine geringe Schuld ist mit der Einstellung wegen geringer Schuld nicht festgestellt, erklärt Dr. Jörg Burkhard. Die geringe Schuld ist nur.
Eine Einstellung nach §153 StPO hindert keine neue Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft, es liegt kein Strafklageverbrauch vor: Alleine der Umstand, dass die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren (zunächst) nach § 153 Abs. 1 StPO ohne Zustimmung des Gerichts einstellt begründet kein Verfahrenshindernis und steht der Aburteilung der Tat deshalb nicht entgegen Einstellung nach §§ 153, 153a StPO. Entscheidung. Durch den Beschuldigten nicht anfechtbar: Das Gericht stimmt der Einstellung zu/nicht zu. Die StA stimmt der Einstellung nicht zu. Die Einstellung des Verfahrens wird abgelehnt. Durch den Beschuldigten grundsätzlich nicht anfechtbar: Das Verfahren wird eingestellt Wenn der Beschuldigte, dem die Einstellung nach § 153 StPO nicht passt, sachliche Dienstaufsichtbeschwerde einlegt, wird die zuständige Generalstaatsanwaltschaft prüfen, ob diese Einstellung ermessensfehlerfrei war. Kommt sie zu dem Ergebnis, dass das nicht der Fall ist, wird sie die Staatsanwaltschaft anweisen, dem Verfahren Fortgang zu geben, was, siehe Thomas.Newton, zu einer Anklageerhebung führen kann (und eben nicht zwingend zu einer Einstellung gem. § 170 II&rpar. Einstellung gegen Weisungen oder Auflagen (§ 153a StPO) Weiterhin kann ein Strafverfahren gegen Erfüllung von Weisungen oder Auflagen gemäß § 153a StPO eingestellt werden. Dafür müssen die Staatsanwaltschaft, das Gericht und der Beschuldigte einem solchen Vorgehen zustimmen. Erst wenn der Beschuldigte den entsprechenden Weisungen oder Auflagen nachgekommen ist, kann von der Einstellungsmöglichkeit Gebrauch gemacht werden § 153 StPO: Einstellung bei Geringfügigkeit. Hat das Verfahren ein Vergehen - kein Verbrechen - zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft grundsätzlich mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht (§ 153 Abs.
Aussageverweigerungsrecht nach Einstellung gem § 153 StPO. angenommen, ein Verfahren wurde nach § 153a StPO eingestellt. Nun erhält der vormals Beschuldigte von der Polizei eine Vorladung als. Im übrigen werden Einstellungen nach §153 STPO für zwei Jahre im zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister gespeichert und bei der Entscheidung über die Einstellung weiterer Verfahren in dieser Zeit berücksichtigt. Sind dort wegen entsprechender Delikte mehrere solche Einstellungen, so dürfte dies durchaus Anlaß zur Annahme eines öffentlichen Interesses sein Einstellung, § 170 Abs. 2 StPO; Einstellung nach § 153 StPO; Einstellung nach § 153a StPO; Strafbefehl und Einspruch; Ermittlungs- und Klageerzwingung; Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) Strafrecht: Straftatbestände im StGB; Zwischenverfahren; Hauptverfahren; Rechtsmittel und Rechtsbehelfe; Beschwerde; Berufung; Revision. des§ 153a StPO kann eine Einstellung attraktiv machen. Andere - auf den ersten Blick günstigere Einstellungsvarianten (z.B.§ 170 Abs. 2 StPO oder§ 153 StPO) - beinhalten keine derartige Sperr wirkung. In folgendem Fall ist der Mandant von § 153a StPO allerdings nicht gedeckt: • Nach Einstellung des Verfahrens gegen C wegen USt-Hinterziehung im Millionenhöhe gemäß § 153a StPO. Rz. 106 Zu einem möglichen Informationsschreiben an den Mandanten vgl. etwa Sattler, AnwaltFormulare Mandanteninformationen, § 11 Rn 11. Muster 41.17: Einstellung wegen geringer Schuld (§ 153 Abs. 1 StPO) Muster 41.17: Einstellung wegen geringer Schuld (§ 153 Abs. 1 StPO) Staatsanwaltschaft _____ Az. _____ In dem.
Die Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO ist quasi das Pendant zu einem Freispruch im Hauptverfahren. Folgende Einstellungsmöglichkeiten sind die häufigsten: Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO wegen Geringfügigkeit. Einstellung des Verfahrens nach § 153 a StPO nach Erfüllung von Auflagen und Weisungen Eine Einstellung gem. § 153 StPO ist für den jugendlichen oder heranwachsenden Beschuldigten in der Regel günstiger, denn sie zieht anders als eine Einstellung gem. §§ 45, 47 JGG keine zwingende Eintragung ins Erziehungsregister nach sich. Zudem geht die Rechtsfolge einer gerichtlichen Einstellung gem. § 153 Abs. 2 StPO oder einer staatsanwaltschaftlichen oder gerichtlichen Einstellung. Einstellung nach § 153 StPO: geringe Schuld und mangelndes öffentliches Interesse (Bagatellsachen) 1. Einstellung im Ermittlungsverfahren (durch die StA), § 153 I StPO a) Vergehen: Bei der Tat muss es sich um ein Vergehen, § 12 II StGB, handeln. b) Geringe Schuld: Dabei muss dem Täter die Schuld nicht nachgewiesen werden (als gering anzusehen wäre). Ausreichend ist die bloße. Einstellung Strafafverfahren nach 153 STPO Dieses Thema ᐅ Einstellung Strafafverfahren nach 153 STPO im Forum Aktuelle juristische Diskussionen und Themen wurde erstellt von breitling, 12
Der Unterschied zu § 153 StPO liegt darin, dass bei einer Einstellung gem. § 153a StPO ausermittelt wurde und die Schuld des Täters feststeht. Die oben in § 153a StPO aufgeführten Auflagen. Die gerichtliche Einstellung (§ 153 Abs. 2 StPO) hingegen führt zu einem beschränkten Klageverbrauch. Ansonsten kann noch eine Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO gegen Auflagen und Weisungen erreicht werden, sofern die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Für diese Form der Einstellung bedarf es jedoch eines hinreichenden Tatverdachts gegen den Beschuldigten. Strukturell muss.
Die Einstellung des Strafverfahrens gemäß § 153 a StPO ist die Eier legende Wollmilchsau bei kleiner und mittlerer Kriminalität. Wenn in einem Steuerstrafverfahren oder Wirtschaftsstrafverfahren oder auch in jedem anderen Strafverfahren gegen eine Person ermittelt wird, entscheidet der Staatsanwalt am Ende des Verfahrens, ob er einen sogenannten hinreichenden Tatverdacht sieht 11.03.2020 - 4 StR 307/19 - vor. Der BGH äußert sich in ihm zur Frage des Strafklageverbrauchs einer Einstellung nach § 153 StPO durch die Staatsanwaltschaft. Der wird vom BGH verneint: Der Umstand, dass die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren zunächst mit Verfügung vom 3. Dezember 2015 (Bd. XIV. d. A., Bl
Der Unterschied zu § 153 StPO liegt darin, dass bei einer Einstellung gem. § 153a StPO ausermittelt wurde und die Schuld des Täters feststeht. Die oben in § 153a StPO aufgeführten Auflagen und Weisungen haben keinen Strafcharakter. Eine Eintragung in das Bundeszentralregister entfällt. Die Einstellung verbraucht die Strafklage auch dann, wenn sich nachträglich herausstellt, dass der. Die Einstellung nach § 153 a StPO darf dem Mandanten zivilrechtlich nicht negativ ausgelegt werden. In einem zivilrechtlichen Regressprozess gegen den angeblichen Unfallflüchtigen wären bei einer Einstellung nach § 153 a StPO die entsprechenden Voraussetzungen des § 142 StGB bzw. die Aufklärungspflichtverletzung zu belegen und zu beweisen. 3. Aufgrund der fehlenden Bindungswirkung dieser. schluss auf der Grundlage des § 153 StPO eingestellt wur-de. 24 Maßgeblich für die Einstellung war jedoch die Tatsache, dass sich die Firma Grünthal zuvor bereit erklärt hatte, 17 Bittmann, NJW 2013, 3017. 18 So auch Hohendorf, NJW 1987, 1177. 19 BGBl. I 1974, S. 469. 20 Kausch, Der Staatsanwalt, Ein Richter vor dem Richter
Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO) Kommt die Staatsanwaltschaft zur Ansicht, dass ein hinreichender Tatverdacht besteht, so muss sie nicht zwangsläufig Anklage erheben. Sie kann auch das Verfahren wegen Geringfügigkeit gemäß § 153 Abs. 1 StPO einstellen. Voraussetzung dafür ist, dass . ein Vergehen vorliegt. Also eine Straftat, die im Mindestmaß mit einer. Rz. 6. Für den Verteidiger kann es häufig sinnvoll sein, auf eine Verfahrenseinstellung gem. §§ 153/153a StPO hinzuwirken. Die Erfahrung zeigt, dass die Staatsanwaltschaften zumindest bei Verletzungen, die im Schweregrad nicht über Prellungen und HWS-Verletzungen hinausgehen, somit noch keine Schwerstverletzungen darstellen, durchaus zu einer Einstellung des Verfahrens gem Dagegen kann die Einstellung nach § 153 Abs. 2 StPO aufgrund einer vorherigen umfassenden Sachprüfung erfolgen. Es ist nicht ohne weiteres einzusehen, weshalb der Strafbefehl trotz geringerer Prüfungsdichte einen höheren Bestandsschutz genießen soll als die gerichtliche Einstellung nach § 153 Abs. 2 StPO 90 Anhörung von Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts bei Einstellungen nach den §§ 153, 153a oder 170 Abs. 2 StPO; 91 Bekanntgabe; 92 Kostenpflicht des Anzeigenden; 93 Einstellung nach § 153a StPO; 93a (aufgehoben) 94 Einstellung nach § 153c Abs. 1 StPO; 95 Einstellung nach § 153c Abs. 3 StPO; 96 Einstellung nach § 153c Abs. 4 StPO; 97 Einstellung nach § 153c Abs. 5. Die Einstellung nach § 153 a StPO ist, anders als möglicherweise in der allgemeinen Öffentlichkeit bekannt, zumindest bei Ersttaten ohne erhebliche Schuldschwere, eine recht häufige Erledigungsart, in deren Genuss keineswegs nur Politiker oder Prominente kommen. Durch die Erinnerung an das Strafverfahren gegen Helmut Kohl, das ebenfalls nach § 153 a StPO beendet wurde, mag die.
Auch im Falle des § 153 StPO können die Ermittlungen jederzeit wieder aufgenommen werden. Gemäß § 153a StPO kommt ferner eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Auflagen und Weisungen in Betracht. In dem Fall darf jedoch die Schuld des Täters nicht derartig schwer sein, dass sie der Einstellung entgegenstehen würde. Die Auflagen und Weisungen erfolgen zumeist in Form einer. Ein Angebot der Staatsanwaltschaft auf Einstellung nach § 153a StPO sollte daher niemals ohne anwaltliche Prüfung der Ermittlungsakte und den entsprechenden Rat von einem Rechtsanwalt für Strafrecht oder von einem Strafverteidiger angenommen werden. Sind nämlich die juristischen Voraussetzungen für eine Verfahrenseinstellung nach § 170 Abs. 2 StPO gegeben ( = Freispruch), kann dies von.
Viele übersetzte Beispielsätze mit Einstellung nach 153 a stpo - Englisch-Deutsch Wörterbuch und Suchmaschine für Millionen von Englisch-Übersetzungen Einstellung wegen Geringfügigkeit gemäß § 153 StPO, § 398 AO. Eine weitere Einstellungsvorschrift stellt § 153 StPO dar. Bei dieser Fallgruppe liegt zwar ein hinreichender Tatverdacht vor, jedoch kommt eine Einstellung des Verfahrens aus anderen Gründen in Betracht. § 153 StPO legt zunächst fest, dass ein Strafverfahren, welches kein Verbrechen, sondern ein Vergehen zum Gegenstand hat. Die Einstellung des Strafverfahrens nach § 153a StPO wird von der Erfüllung von Auflagen durch den Beschuldigten abhängig gemacht (im Unterschied zur Einstellung nach § 153 StPO) . In der Praxis wird dem Beschuldigten oft auferlegt, einen Geldbetrag an eine gemeinnützige Einrichtung oder die Staatskasse zu zahlen (§ 153 a Abs. 1 Nr. 2 StPO) Einstellung eines Strafverfahrens gem. § 153 a StPO. 20.04.2013 Blog 153 a StPO, 153 StPO, Auflage, Einstellung, Ermittlungsverfahren, geringe Schuld, Staatsanwaltschaft, Strafverfahren. Einstellung eines Strafverfahrens gem. § 153 a StPO. Erachtet die Staatsanwaltschaft den ermittelten Sachverhalt als stichhaltig und bejaht einen hinreichenden Tatverdacht, kann das Verfahren mit Zustimmung.
Eine von mehreren Möglichkeiten zur geräuschlosen Beendigung des Verfahrens wegen Steuerhinterziehung bietet nämlich die Einstellung des Strafverfahrens gegen Leistung einer Geldauflage nach § 153a StPO. Hintergrund dieses insbesondere im Steuerstrafrecht häufig genutzten Rechtsinstituts ist die Annahme, dass eine Steuerhinterziehung vor allem einen finanziellen Schaden für die. Eine Einstellung durch die Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO ist möglich, wenn der Staatsanwalt von einer geringen Schuld ausgeht. Dies setzt allerdings voraus, dass es sich bei der Straftat um ein Vergehen handelt und es an einem öffentlichen Interesse an einer Strafverfolgung fehlt. In der Regel muss auch das Gericht zustimmen. Der Beschuldigte braucht hingegen. Die Einstellung gem. § 153 StPO kann sowohl gem. Abs. 1 vor Klageerhebung als auch gem. Abs. 2 nach Klageerhebung erfolgen. Erfolgt sie vor Klageerhebung, so tritt kein Strafklageverbrauch ein. Erfolgt sie hingegen nach Klageerhebung, so tritt nach Auffassung des Bundesgerichtshofs analog § 153a Abs. 1 S. 5 ein beschränkter Strafklageverbrauch ein, der dazu führt, dass die Tat nicht mehr. 153a StPO, dass die Ermittlungen - zumindest im wesentlichen -. abgeschlossen sind, denn im Falle einer Ablehnung eines solchen. Angebots müßte ja die öffentliche Klage erhoben werden (und eine. Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO hätte Vorrang), und überdies kann. erst nach Abschluß zumindest der wesentlichen Ermittlungen sicher
Zu diesen Ermessensvorschriften gehören u.a. die Einstellung wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO, die Einstellung wegen eines möglichen Absehens von der Bestrafung nach § 153b StPO oder die Teileinstellung bei mehreren Taten nach § 154 StPO. Es gilt der Grundsatz, dass auch bei einer Einstellung nach den zitierten Normen die notwendigen Auslagen der Staatskasse aufzuerlegen sind. Davon. Eine Gebühr nach Nr. 4141 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG fällt bei Einstellung gem. § 153 StPO unter Auflage im Hauptverhandlungstermin an; Anfallen einer Gebühr nach Nr. 4141 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG bei Einstellung gem. § 153 StPO unter Auflage im Hauptverhandlungstermin. BGH, Urteil vom 14.04.2011 - Aktenzeichen IX ZR 153/10. DRsp Nr. 2011/13167. Eine Gebühr nach Nr. 4141 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG fällt. Einstellungen nach § 170 Abs. 2 StPO gehen Diversionsentscheidungen in jedem Fall vor. Im Falle ernsthaften Bestreitens kommt eine Diversionsentscheidung nicht in Betracht. Mit dem nachfolgenden Runderlass sollen Grundsätze aufgestellt werden, um eine einheitliche Handhabung der §§ 45, 47 JGG zu fördern. Den Jugendstaatsanwälten bleibt jedoch naturgemäß stets ein Beurteilungsspielraum.
Einstellung 153 stpo Muster. This suspension is possible as a total suspension (i.e. any accusation is dropped) or as a partial suspension (i.e. only parts of the accusation are segregated). The setting according to § 170 Abs. 2 StPO, however, does not result in the consumption of criminal proceedings, i.e. the procedure can be resumed. Die Einstellung nach § 153 StPO führt nur beschränkt zum Strafklage-verbrauch: Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft kann zurückgenommen werden; bei Einstellung durch das Gericht bleibt eine mit dem Vergehen zusammentreffende Ordnungswidrigkeit gemäß § 21 Abs. 2 OWiG verfolgbar. — gemäß § 153 a StPO, wenn bei Vergehen das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung.
Einstellung - Amtsgericht Geringe Schuld, Straftat 4.2 Einstellung wegen geringer Schuld (§ 153 StPO). Die Staatsanwaltschaft kann von der Anklageerhebung (§ 153 Abs. 1 StPO), das Gericht von der Bestrafung des Täters (§ 153 Abs. 2 StPO) absehen, wenn seine Schuld als gering anzusehen ist und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht Allgemeines: OLG Hamm v. 13.11.2003: Der Beschluss, mit dem das Gericht das Verfahren gem. § 153 II StPO einstellt, ist mit der Beschwerde anfechtbar, wenn eine prozessuale Voraussetzung für die Einstellung fehlt. OLG Hamm v. 08.02.2005: Die Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit gemäß § 153 Abs. 2 S. 4 StPO bezieht sich lediglich auf.
Fahrverbot weg! Einstellung des Verfahrens nach § 153 a StPO! Fahrverbot weg! Einstellung des Verfahrens nach § 153 a StPO! 25.02.2021, Autor: Herr Martin Heinzelmann / Lesedauer ca. 1 Min. (46 mal gelesen) Strafrecht: Vorwurf: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung Die §§ 153ff StPO enthalten eine solche Fülle von Einstellungsmöglichkeiten, dass die praktische Geltung des Legalitätsprinzips bezweifelt werden kann. Hier sollen nur die wichtigsten Bestimmungen herausgegriffen werden: a) § 153 Einstellung wegen Geringfügigkeit. Die Bestimmung ist erweitert worden. Bei Vergehen kann großzügig auf Verfolgung verzichtet werden. In manchen. Die größte Bedeutung kommt dabei § 153 Abs. 1 StPO zu. Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Der Zustimmung des Gerichtes bedarf. Die Einstellung eines Strafverfahrens nach § 153 a Abs. 2 StPO bedeutet zudem nicht, dass davon auszugehen ist, dass die Straftat nicht begangen wurde. Zwar trifft es zu, dass die Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 EMRK bei der Einstellung des Strafverfahrens nach § 153 a StPO nicht widerlegt wird. Auch darf allein aus der Verfahrenseinstellung auf dieser Rechtsgrundlage, die nur mit. Wie läuft so eine Einstellung genau ab? In der Praxis wird von Paragraph 153 a StPO häufig Gebrauch gemacht, schon bevor überhaupt Anklage erhoben wird. Dann stellt die Staatsanwaltschaft das. § 153 StPO, Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit § 154f StPO, Einstellung des Verfahrens bei vorübergehenden Hindernissen § 155 StPO, Umfang der gerichtlichen Untersuchung und Entscheidung § 155a StPO, Täter-Opfer-Ausgleich § 155b StPO, Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs § 156 StPO, Anklagerücknahme § 157 StPO, Bezeichnung als Angeschuldigter oder Angeklagter.